Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen (§ 1 Abs 1 ZivMediatG).

Der Ablauf einer Mediation sieht dabei beginnend mit einem unverbindlichen Informationsgespräch verschiedene Phasen der Konfliktbearbeitung und Lösungsfindung vor, die im Rahmen von durchschnittlich 4 bis 8 Sitzungen gemeinsam mit dem Mediator erarbeitet werden.

Die Mediation wird dabei je nach Bedarf entweder von mir allein (Einzelmediation) oder im Rahmen einer Co-Mediation mit einem/einer Co-Mediator/in gemeinsam durchgeführt, wobei diese/r vorzugsweise einen psychosozialen beruflichen Hintergrund mitbringt um hier meinen persönlichen juristisch, theologischen Blickwinkel durch eine andere fachliche Sichtweise zu ergänzen und den zur Verfügung stehenden Kompetenzpool zu erweitern.

Kosten:

Das Honorar orientiert sich an der Art Mediation (Familien-, Unternehmens-, Nachbarschaftsmediation,…).

Im Rahmen der Familienmediation kann ich einen vergünstigten Tarif (orientiert sich am Tarif nach § 39 c Familienlastenausgleichsgesetz) anbieten. Auch ist bei familienrechtlichen Angelegenheiten eine Förderung gem. § 39c FLAG möglich. (Weitere Infos zu Voraussetzungen und Tariftabelle)

Für Unternehmen und Organisationen und im Bereich der Nachbarschafts- und Erbschaftsmediation werden die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsumfang individuell vereinbart.