„Das Ziel eines Konflikts oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.“

J. Joubert

 

  • Eigenverantwortlichkeit -> Als Konfliktparteien geben sie im Rahmen der Mediation die Verantwortung und Entscheidungshoheit nicht an einen Dritten ab, sondern bleiben hinsichtlich der Lösungsfindung und Entscheidung stets selbst verantwortlich.
  • Kosten- und Zeiteffizienz -> Mediation ist im Vergleich zur in der Regel langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung erheblich kostengünstiger und zeitsparender.
  • Allparteilichkeit -> Als Mediator bin ich allen Konfliktparteien gegenüber zur Allparteilichkeit und Neutralität verpflichtet.
  • Offenheit -> Als Mediator ist es möglich offen für jede potentielle Lösungsmöglichkeit zu sein und die Konfliktparteien dahingehend begleiten zu können, was durch die eigene berufliche Kompetenz und Konfliktlösungserfahrung gewährleistet wird.
  • Nachhaltigkeit -> Durch die gemeinsame eigenverantwortliche Lösungsfindung wird sichergestellt, dass das in der Mediation Vereinbarte auch in Zukunft eingehalten und damit eine nachhaltige Besserung der Situation/Beziehung gewährleistet wird.
  • Verschwiegenheit -> Als eingetragener Mediator bin ich zur Verschwiegenheit über den Konflikt und die besprochenen Inhalte verpflichtet, aus der gem. § 320 ZPO auch keine gerichtliche Entbindung möglich ist. Auch die im Rahmen der Mediation erstellten oder mir übergebenen Unterlagen werden vertraulich behandelt.